Körner Immobilien GmbH - Hausverwaltung

Heilbronner Hausverwalter mit vielfältigen Aufgaben

Mita Hausverwaltung Heilbronn Aufgaben

Was tut der Verwalter?

Und wieviel davon sehen die Eigentümer?

Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen Eigentümer oft nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters. Hier eine (vermutlich unvollständige) Liste der Aufgaben vom Heilbronner Hausverwalter MITA

Das sehen die Eigentümer

Hausverwaltung Eigentümer
  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge
  • Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage
  • Individuelle Leistungen wie Beratung/Information
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Das sehen Verwaltungsbeiräte

Verwaltungsbeirat Hausverwaltung
  • Veranlassen von Instandhaltungs- u. Instand­setzungsmaßnahmen
  • Preisanfragen
  • Ausschrei­bungen
  • Erstellen von Preisspiegeln
  • Beratung
  • Auftragsvergabe
  • Rechnungskontrolle
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
  • Orts­termine
  • Beiratsgespräche
  • Korrespondenz und Verträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Das sehen Eigentümer (oft) nicht

Hausverwaltung für Eigentümer

Kaufmännische Leistungen:

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und –ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Bearbeiten von Lastschrift­buchungen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuch­haltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
  • Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
  • Veranlassen von Heizkosten­abrechnungen: Erfassen von Gebrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.

Technische Leistungen:

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten
  • Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Män­gelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
  • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
  • Beschaffen öffent­Iichrechtlicher Genehmigungen (Antenne)
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-,­ Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung
  • Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung,
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragen­lüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruc)} einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung
  • Vergeben/überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen, Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsetzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen

Allgemeine Verwaltung:

  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung,
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern, Hausmeistern
  • Abschluss von Vertrügen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleislungs-, Lieferverträge etc.)
  • Terminabstimmung
  • Saalbestellung
  • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung)
  • Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemein­schaft (Hausmeister)
  • Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsverstei­gerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht

Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.

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